Volt und der Wahl-o-mat

Mein Herz schlägt für Europa

Volt hat den Wahl-o-mat zur Europawahl 2019 getasert! So die aktuelle Skandalmeldung, die in der Presse kursiert. Aber wer ist wirklich schuld daran, dass der beliebte Wahl-o-mat nicht mehr online ist? Ist das wirklich Volt? Oder hat Volt vielleicht völlig Recht und eine deutsche Bundesbehörde stellt sich quer? Ich erzähle euch die spannende Geschichte, warum das passierte und warum das nicht hätte passieren müssen, und wer wirklich der Wahl-o-mat-Killer ist.

Was ist ein Wahl-o-mat?

Die Bundeszentrale für politische Bildung bietet auf Ihrer Website den Wahl-o-mat an. Eigentlich ein tolles Teil. Man bekommt eine Reihe von Fragen zu politischen Themen gestellt und gibt seine Meinung dazu an. Dann vergleicht ein Computerprogramm die Meinung des Wählers mit den in der Datenbank hinterlegten Wahlprogrammen der Parteien und rechnet aus, wieviel Prozent Übereinstimmung sich ergeben. Als Ergebnis wird eine Rangliste ausgespuckt, anhand der man sehen kann, welche Partei am besten zur eigenen Meinung passt.

Wo ist der Haken am Wahl-o-mat?

Bei der Europawahl treten in Deutschland 41 Parteien an. Hat man alle Fragen des Wahl-o-mat beantwortet, vergleicht der nicht etwa alle Parteien mit den Wünschen des Wählers, sondern man soll zunächst 8 Parteien aussuchen, die dann mit den Antworten verglichen werden.

Preisfrage: Warum acht?

Ich habe mich über diese Einschränkung selbst auch gewundert, als ich den Wahl-o-mat nutzte, um mich zu informieren. Weil ich aber ein wirklich umfassendes Ergebnis haben wollte, hat es mich geraume Zeit gekostet, bis ich wirklich alle Vergleiche mit allen Parteien angestellt hatte. …naja, mit fast allen – ich habe den mehrfach vertretenen braunen Mist mal pauschal ausgeklammert.

Warum kann man nicht alle 41 Parteien gleichzeitig vergleichen?

Die Bundeszentrale für politische Bildung, die den Wahl-o-mat betreibt, sagt dazu, das sei „technisch nicht möglich“. Wie bitte?!? Während irgendwelche Online-Dating-Websites hunderttausende von Konten abgleichen, um passende Partner zu finden, schafft der Wahl-o-mat „technisch“ keine 41? Ernsthaft? Das ist ja mal vollkommener Dünnpfiff.

Der Code des Wahl-o-mat, also das Programm, das ihn steuert, ist öffentlich einsehbar. Im sogenannten Javascript findet sich eine vorgegebene Konstante „parteien_selected_max“, die beschränkt, wieviele Parteien zum Vergleich ausgewählt werden können. Diese ist – offenbar völlig willkürlich – auf 8 gesetzt.

Warum gibt es diesen Haken?

Ist man bei der Bundeszentrale für politische Bildung wirklich technisch so ungebildet, dass man ernsthaft selbst daran glaubt, das sei technisch nicht anders machbar? Unwahrscheinlich. Viel plausibler scheint die Erklärung, gegen die Volt vorgegangen ist: Man versucht bewusst, kleine und unbekannte Parteien klein und unbekannt zu halten. Denn wie wählt der Wähler die acht Parteien aus, die verglichen werden sollen? Na klar: Er nimmt zuerst mal die, die er kennt. Dann nimmt er aus denen, entweder die, mit der größten Übereinstimmung, oder die, die er sowieso wählen wollte.

Ein Vergleich aller Parteien, so wie ich ihn gemacht habe, ist nur mit größerem Aufwand möglich. Man muss mehrfach die Auswahl der acht Parteien ändern und sich die Ergebnisse dazwischen merken. Ich behaupte mal, das werden die wenigsten tun.

Ergebnis: Kleine und bislang noch unbekannt Parteien werden erheblich benachteiligt, weil sie von den wenigsten Wählern in die Auswahl einbezogen werden. Dabei hat sich gerade bei mir herausgestellt, dass diese – insbesondere Volt – teilweise viel besser zu meinen Überzeugungen passen, als die großen Alteingesessenen.

Was wollte Volt erreichen?

Die Partei Volt hatte die Bundeszentrale für politische Bildung auf das Problem angesprochen und darum gebeten, die künstliche Beschränkung auf 8 Auswahlmöglichkeiten aufzuheben. Das wurde nicht gemacht. Da könnte ja jeder kommen!

Was bleibt, wenn eine Behörde nicht macht, was man will? Man klagt. In diesem Fall vor dem Verwaltungsgericht Köln. Genau dafür sind Verwaltungsgerichte nämlich da. Ein ganz normaler Vorgang in unserem Rechtssystem.

Es wurde im Übrigen ja auch gar nicht geklagt, um den Wahl-o-mat abschalten zu lassen. Ganz im Gegenteil! Man wollte ihr erweitert sehen und die Bundeszentrale für politische Bildung dazu zu bringen, die willkürliche Beschränkung des Wahl-o-mat aufzuheben.

Was ist passiert?

Tatsächlich hat das Verwaltungsgericht Köln gesagt: Volt hat Recht. Die Beschränkung auf einen Vergleich zwischen nur 8 anstatt allen 41 Parteien stellt eine unangemessene Benachteiligung der kleinen Parteien dar, die so nicht sein darf.

Die vernünftige und politisch wie technisch gebildete Lösung wäre gewesen: Die künstliche Beschränkung im Wahl-o-mat aufheben. Eine Sache von 5 Minuten. Im Programm die Konstante „parteien_selected_max=8“ auf „parteien_selected_max=41“ heraufsetzen und feddich!

Die Lösung der Bundeszentrale für politische Bildung sieht aber so aus: Beleidigt den Wahl-o-mat abschalten. Wer sich umfasend bilden möchte, und nicht so eingeschränkt, wie die Bundeszentrale das vorschreibt, der hat sich eben gar nicht zu bilden. Ende, aus, vorbei. Da kann ich die Knopfaugen gar nicht weit genug rollen. Mannohmann!!! Das nennen die dann „politische Bildung“. Diese ist aber bei den Mitarbeitern der Behörde ganz offensichtlich Mangelware. Realsatire vom Feinsten!

Stattdessen beschwert man sich nun beim Oberverwaltungsgericht Münster über das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln. Schließlich kann es ja nicht angehen, dass eine der kleinen, unbekannten Parteien sich gegen eine willkürliche Benachteiligung wehrt, und dann auch noch von Gericht Recht bekommt. Wo kommen wir denn da hin, in der politischen Bildung?

Außerdem ist das doch klasse, wie sich jetzt alle über Volt aufregen. Verstümmelte und schlechte Berichterstattung, gepaart mit der ohnehin nur sehr kurzen Aufmerksamkeitsspanne des durchschnittlich ungebildeten Skandalmeldungskonsumenten lassen schließlich nur einen Schluss zu: Volt hat den Wahl-o-mat getasert. Das ist die Rache der Bundeszentrale für politische Bildung an deren lästigem Rumgemecker. Mach ja auch viel mehr Spaß, als eine Konstante in einem Programm zu ändern. Bevorzugung der etablierten Parteien ist halt wichtiger als Chancengleichheit.

Die Lösung:

Nehmt den WahlSwiper!

Den gibt es online über Internet-Browser und als App für Smartphones und Tablets. Ich habe die App heute Morgen ausprobiert und sie kann genau das, was der Wahl-o-mat künstlich verweigert: Alle Parteien vergleichen. Jawohl! Völlig reibungslos und ohne technische Probleme. Die App gibt es im Google Play Store, und bestimmt auch beim entsprechenden Dingsda für angebissene Äpfel. Ist total einfach zu bedienen und liefert seriöse Ergebnisse.

www.voteswiper.org/de

Bei mir übrigens auf Platz eins mit 83,33% Übereinstimmung: …Trommelwirbel… Volt! Jawohl! Volt bekommt meine Stimme. Jetzt erst Recht!

www.voltdeutschland.org

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